Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung80/03 Weinrecht
Norm: GewO 1973 §370 Abs4;GewO 1973 §47;VStG §5 Abs1;VStG §9;WeinG 1985 §65 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der gewerberechtliche Filialgeschäftsführer (§ 47 GewO, § 370 Abs 4 GewO) hat nur die strafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung von Verpflichtungen, die sich aus gewerberechtlichen Vorschriften für die Gewerbeausübung ergeben. Die Anzeige der B... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §14;GewO 1973 §376 Z4;GewO 1973 §46;GewO 1973 §47;
Rechtssatz: Die weitere Betriebsstätte im Sinne des § 46 GewO 1973 setzt das Vorhandensein einer Gewerbeberechtigung in einem anderen Standort (als dem der weiteren Betriebsstätte) voraus. Demnach muss, wer ein Gewerbe in einer weiteren Betriebsstätte ausübt, eine (inländische) Gewerbeberechtigung nach der GewO 1973 mit ... mehr lesen...