Zwischen der Klägerin und dem Elektrohaus Z mit dem Sitz in K wurde am 2. 10. 1978 ein Lehrvertrag im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann" abgeschlossen, nach welchem die dreijährige Lehrzeit der Klägerin am 15. 9. 1978 begonnen hatte und demgemäß am 14. 9. 1981 enden sollte. Auf das Lehrverhältnis war der Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Über das Vermögen der Lehrberechtigten wurde am 24. 3. 1981 zu S 12/81 des Kreisgerichtes Leoben der Konkurs eröffnet... mehr lesen...
Norm: BAG §2 Abs2 litaBAG §3 Abs1 litcBAG §14 Abs2 litdGewO §13 Abs3GewO §41 Abs1 Z4GewO §44GewO §87 Abs1 Z1KO §77
Rechtssatz: Die auf dem "Fortbetriebsrecht" der §§ 41 Abs 1 Z 4 , 44 GewO beruhende Befugnis des Masseverwalters zur Ausübung der Funktion des Lehrberechtigten und damit zur weiteren Ausbildung der Lehrlinge - durch einen gemäß § 3 Abs 1 lit c BAG zu bestellenden Ausbilder - wird aber durch eine Betriebssperre gemäß § 77 Abs 1 KO i... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §44GewO 1859 §48GewO 1859 §49HGB §18 Abs2UWG §2 D10
Rechtssatz: Als Gewerbetreibender ist der Kaufmann zur Geschäftsbezeichnung verpflichtet, darf dabei aber den Rahmen seiner Gewerbeberechtigung nicht überschreiten. Da er sich dabei aber andererseits seiner im Handelsregister eingetragenen Firma bedienen darf, darf der Firmenwortlaut keinen Zusatz enthalten, der durch die nachgewiesene Gewerbeberechtigung nicht gedeckt ist. Zur... mehr lesen...