Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2007/6/27 2006/04/0131

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 5. Oktober 2005 wurde die Beschwerdeführerin - soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahren relevant - der Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 2 zweiter Fall iVm § 74 Abs. 2 Z. 2 und § 370 Abs. 2 GewO 1994 für schuldig erkannt; es wurde über sie gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.200,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2007

RS Vwgh 2007/6/27 2006/04/0131

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §4 Abs1 Z2 idF 2002/I/111;GewO 1994 §74 Abs2 Z2;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1 Z2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG zu genügen, wäre es erforderlich gewesen, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtete und betriebene gene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/6/27 2006/04/0126

Die Beschwerdeführerinnen wurden mit den angefochtenen Bescheiden unter Spruchpunkt II. (aus dem Beschwerdevorbringen ist erkennbar, dass nur dieser Spruchteil angefochten ist) zu Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 800,-- verurteilt. Die als erwiesen angenommene Tat (§ 44a Z 1 VStG) deckt sich wörtlich mit der im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2006/04/0131, wiedergegebenen Tatumschreibung. Aus den in diesem Erkenntnis dargelegten Entscheidungsgründen, auf die gemäß § 43 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/6/27 2006/04/0131

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 5. Oktober 2005 wurde die Beschwerdeführerin - soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahren relevant - der Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 2 zweiter Fall iVm § 74 Abs. 2 Z. 2 und § 370 Abs. 2 GewO 1994 für schuldig erkannt; es wurde über sie gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.200,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/6/27 2006/04/0126

Die Beschwerdeführerinnen wurden mit den angefochtenen Bescheiden unter Spruchpunkt II. (aus dem Beschwerdevorbringen ist erkennbar, dass nur dieser Spruchteil angefochten ist) zu Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 800,-- verurteilt. Die als erwiesen angenommene Tat (§ 44a Z 1 VStG) deckt sich wörtlich mit der im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2006/04/0131, wiedergegebenen Tatumschreibung. Aus den in diesem Erkenntnis dargelegten Entscheidungsgründen, auf die gemäß § 43 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2007

RS Vwgh 2007/6/27 2006/04/0131

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §4 Abs1 Z2 idF 2002/I/111;GewO 1994 §74 Abs2 Z2;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1 Z2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG zu genügen, wäre es erforderlich gewesen, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtete und betriebene gene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2007

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