Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur vom 2. April 1992 die Stillegung einer gewerblichen Betriebsanlage des Beschwerdeführers nach § 360 Abs. 2 GewO 1973 verfügt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 15. April 1992 das Rechtsmittel der Berufung an "das Amt der Steiermärkischen Landesregierung" (richtig: den Landeshauptmann von Steiermark). Über diese Berufung wurde bisher keine Entscheidung getroffen. Der Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73 Abs1;GewO 1973 §360;GewO 1973 §381 Abs3;VwGG §27;
Rechtssatz: Zufolge der Vollziehung des § 360 GewO 1973 durch den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (gem § 381 Abs 3 GewO 1973) ist die Erhebung einer Säumnisbeschwerde wegen Säumnis des Landeshauptmannes in einer Angelegenheit der Betriebsstillegung ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §381 Abs3;GewO 1973 §74;
Rechtssatz: Unter "Angelegenheiten des Betriebes von Schleppliften" gem § 381 Abs 3 GewO 1973, die in Ansehung der GewO 1973 in die Vollzugskompetenz des Bundesministers für Verkehr - nunmehr Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr - fallen, sind, abgesehen von der in den §§ 179 ff GewO 1973 geregelten Konzessionspflicht der Beförde... mehr lesen...