Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, Rechtsanwalt als Sanierungsverwalter des B, geb. ***, Inhaber der C e.U., FN ***, vertreten durch E, Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 12. Oktober 2017, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung folgenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.05.2018 Norm: GewO 1994 §38 Abs5GewO 1994 §41 Abs1 Z4GewO 1994 §44GewO 1994 §86 Abs3
Rechtssatz: Das Gewerberecht stellt eine Rechtsbeziehung nur zwischen dem Staat und dem Berechtigten her. Diese Rechtsbeziehung kann von den Partnern wieder gelöst werden - vom Staate unter bestimmten Voraussetzungen (Zurücknahme, Entziehung des Gewerbes), vom Berechtigten durch den Verzic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.05.2018 Norm: GewO 1994 §38 Abs5GewO 1994 §41 Abs1 Z4GewO 1994 §44GewO 1994 §86 Abs3
Rechtssatz: Das Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse entsteht zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers (vgl. VwGH 94/04/0039; 93/08/0161), es besteht unabhängig vom Schicksal der Gewerbeberechtigung, die dem Gewerbeinhaber des fortzubetreibenden Gewerbebetriebes zustand, und ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 08.05.2018 Norm: GewO 1994 §38 Abs5GewO 1994 §41 Abs1 Z4GewO 1994 §44GewO 1994 §86 Abs3
Rechtssatz: Zwischen der Gewerbeberechtigung als höchstpersönliches Recht des Gewerbeinhabers und dem Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse ist zu unterscheiden. Das Fortbetriebsrecht besteht grundsätzlich zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers. Der Insolvenzverwalter kann n... mehr lesen...