Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.05.2018Norm
GewO 1994 §38 Abs5Rechtssatz
Das Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse entsteht zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers (vgl. VwGH 94/04/0039; 93/08/0161), es besteht unabhängig vom Schicksal der Gewerbeberechtigung, die dem Gewerbeinhaber des fortzubetreibenden Gewerbebetriebes zustand, und wird durch deren Endigung nicht berührt (VwGH 399/76).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Insolvenzverfahren; Fortbetriebsrecht; Gewerbeinhaber; Verfahrensrecht; Parteistellung; Zurückweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1372.001.2017Zuletzt aktualisiert am
04.07.2018