Rechtssatz: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 19.5.1989, Ge-XX, wurde dem Berufungswerber die gewerberechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Werkstätte und Einbau einer Pulverbeschichtungsanlage nach Maßgabe der bei der Augenscheinsverhandlung vorgelegten Projektsunterlagen bzw. der im Befund festgelegten Beschreibung erteilt. "Die auf den Seiten 4 und 5 der Verhandlungsschrift vom 4.4.1989, Zl. Ge-XX, enthaltenen Punkte 1 bis 10 des Gutachtens des Amtssachve... mehr lesen...