Mit Eingabe an das Finanzamt vom 4. März 1998 teilte der Beschwerdeführer diesem mit, dass er die Parteienvertretung einer W GmbH übernommen habe. Die Bevollmächtigung bzw Beauftragung richte sich in erster Linie auf die Einleitung und Durchführung eines Insolvenz- und Entschuldungsverfahrens. Um Anträge auf Eröffnung des Konkurses ordnungsgemäß einbringen zu können, ersuchte der Beschwerdeführer um Übermittlung von Fotokopien bestimmter Kontonachrichten. Gleichzeitig legte er eine sc... mehr lesen...
Mit Eingabe an das Finanzamt vom 4. März 1998 teilte der Beschwerdeführer diesem mit, dass er die Parteienvertretung einer W GmbH übernommen habe. Die Bevollmächtigung bzw Beauftragung richte sich in erster Linie auf die Einleitung und Durchführung eines Insolvenz- und Entschuldungsverfahrens. Um Anträge auf Eröffnung des Konkurses ordnungsgemäß einbringen zu können, ersuchte der Beschwerdeführer um Übermittlung von Fotokopien bestimmter Kontonachrichten. Gleichzeitig legte er eine sc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1024;BAO §83;GewO 1994 §172;GewO 1994 §376 Z34c Abs7;WTBG 1999 §6 Abs1 Z6;WTBO §71;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 1024 ABGB ist ein allfälliges Vertretungsrecht des Bf durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH, von welcher der Bf als Insolv... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1024;BAO §83;GewO 1994 §172;GewO 1994 §376 Z34c Abs7;WTBG 1999 §6 Abs1 Z6;WTBO §71;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 1024 ABGB ist ein allfälliges Vertretungsrecht des Bf durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH, von welcher der Bf als Insolv... mehr lesen...