RS Vwgh 2000/9/26 99/13/0229

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Veröffentlicht am 26.09.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder
50/01 Gewerbeordnung

Norm

ABGB §1024;
BAO §83;
GewO 1994 §172;
GewO 1994 §376 Z34c Abs7;
WTBG 1999 §6 Abs1 Z6;
WTBO §71;

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 1024 ABGB ist ein allfälliges Vertretungsrecht des Bf durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH, von welcher der Bf als Insolvenzberater, Ausgleichsvermittler, Sanierungsprüfer und Unternehmensberater bevollmächtigt worden war, ipso iure erloschen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130229.X01

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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