Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 1990 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis als eine Voraussetzung für die Erteilung der Konzession für das Bauträgergewerbe gemäß § 28 Abs. 1 i.V.m. § 376 Z. 34b Abs. 3 GewO 1973 mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen abgewiesen. Einer dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Besc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §28 Abs1;GewO 1973 §376 Z34b Abs3;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 GewO 1973 hat ausschließlich die Nachsicht von der Erbringung des formellen Befähigungsnachweises zum Gegenstand und ermöglicht nicht die Nachsicht von als Prüfungsvoraussetzungen vorgesehenen Praxiszeiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040207.X02 ... mehr lesen...