Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §28 Abs1;Rechtssatz
§ 28 Abs 1 GewO 1973 hat ausschließlich die Nachsicht von der Erbringung des formellen Befähigungsnachweises zum Gegenstand und ermöglicht nicht die Nachsicht von als Prüfungsvoraussetzungen vorgesehenen Praxiszeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040207.X02Im RIS seit
28.01.1992