IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerden des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, v.d. Rechtsanwalt BB, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 13.7.2021, Zl *** wegen Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach Durchführung öffentlicher, mündlicher Verhandlungen zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der GewO 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Wendung „weiße Spritzer“ bei der... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol entscheidet durch seinen Richter Dr. Lehne über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 16.05.2018, Zl ***, betreffend Übertretungen der GewO 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.12.2018, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und werden die zu Punkt 1 bis 3 verhängten Geldbeträge von... mehr lesen...