Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. März 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Konzession für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (§ 323a GewO 1973) im Standort Wien 18., A-Gasse 31, unter Bezugnahme auf § 25 Abs. 2 GewO 1973 abgewiesen. Zur Begründung: wurde nach Darlegung der sich aus den §§ 323a und 376 Z. 36 Abs. 1 und 2 GewO 1973 ergebenden Rechtslage ausgeführt, gemäß § 89 Abs. 1 GewO 1973 sei eine Konzession zu entziehen, wenn d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §323b Abs2;GewO 1973 §367 Z36 Abs1;GewO 1973 §89 Abs1;
Rechtssatz: Der Entziehungsgrund des § 89 Abs 1 GewO 1973 ist nicht unabhängig von der Anordnung des § 323b Abs 2 GewO 1973 zu prüfen. Für eine derartige Betrachtungsweise spricht der systematische und inhaltliche Regelungszusammenhalt dieser Bestimmungen, dessen Annahme insbesondere auch nicht ... mehr lesen...