Entscheidungen zu § 362 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-92 von 92

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/28 93/04/0048

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Jänner 1993 wurde gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 1 Z. 2 AVG und i.V.m. § 362 GewO 1973 die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die auf den 1. Jänner 1989 bezogene Gewerbeanmeldung der Beschwerdeführerin für das Gewerbe "Damenkleidermacher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1973" im Standort Wien, S-Straße 34, verfügt und die Beschwerdeführerin gleichzeitig gemäß § 13 Abs. 3 und 4 GewO 1973 von der Gewerbeaus... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1994

RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0048

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §362;
Rechtssatz: Der Behörde war die Verurteilung wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida bekannt. Obwohl eine solche Verurteilung einen Konkursantrag nahelegt, hat die Behörde ihr Wissen nicht zum Anlaß genommen, weitere Erhebungen über das Vorliegen von... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1994

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