Entscheidungen zu § 359b GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-182 von 182

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/6 89/04/0110

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11. November 1988, Zl. 3-3860/87-B, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in der Zeit vom 1. Dezember 1987 bis zum 19. September 1988 in T, X-Straße 2, 1. gewerbsmäßig ein Stehbuffet ohne betretbaren Kundenraum gemäß § 189 Abs. 2 bis 4 GewO 1973 betrieben zu haben, obwohl er eine diesbezügliche Berechtigung nicht erlangt habe, und 2. das Stehbuffet als genehmigungspflichtige Betriebsanlage ohne die erforderliche Geneh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.02.1990

RS Vwgh 1990/2/6 89/04/0110

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §359b idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ein nach § 359b GewO idF 1988/399 ergangener - positiver - feststellender Bescheid stellt gem dem letzten Halbsatz des § 359b GewO in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid dar, dessen Rechtskraft somit für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung ist.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1990

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