RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §359b idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Das Vorliegen der inhaltlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 359b GewO 1973 bedeutet nicht, daß in diesem Fall die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 dann nicht gegeben wäre, da es sich bei der Bestimmung des § 359b GewO 1973 lediglich um die Anordnung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens bei Zutreffen der dort normierten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen handelt (Hinweis EB in 341 BlgNR 17 GP) und ein nach dieser Gesetzesstelle ergangener -

positiver - feststellender Bescheid gemäß deren letztem Halbsatz in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid darstellt, dessen Rechtskaft somit gleichfalls für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung wäre (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0110).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040072.X03

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten