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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Vorliegen der inhaltlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 359b GewO 1973 bedeutet nicht, daß in diesem Fall die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 dann nicht gegeben wäre, da es sich bei der Bestimmung des § 359b GewO 1973 lediglich um die Anordnung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens bei Zutreffen der dort normierten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen handelt (Hinweis EB in 341 BlgNR 17 GP) und ein nach dieser Gesetzesstelle ergangener -
positiver - feststellender Bescheid gemäß deren letztem Halbsatz in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid darstellt, dessen Rechtskaft somit gleichfalls für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung wäre (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0110).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040072.X03Im RIS seit
25.09.1990Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010