IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Hofrat Dr. Kindermann-Zeilinger über die Beschwerde des A, ***, ***, vertreten durch die B Rechtsanwäte Gesbr in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27.03.2018, Zl. ***, betreffend Feststellung der Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 358 Gewerbeordnung 1994 (GewO) im Standort ***, ***, zu Recht: I. Die Beschwerde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §74 Abs3GewO 1994 §74 Abs7GewO 1994 §75 Abs2GewO 1994 §358
Rechtssatz: Ob im Konkreten die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage besteht, ist anhand der Kriterien des § 74 Abs. 2 GewO 1994 zu prüfen. Demnach unterliegt eine Betriebsanlage unter anderem dann der Genehmigungspflicht, wenn sie wegen der Verwendung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §74 Abs3GewO 1994 §74 Abs7GewO 1994 §75 Abs2GewO 1994 §358
Rechtssatz: Der Lärm aus dem Zu- und Abfahren der Lieferanten und des Betriebsinhabers sowie der entstehende Lärm im Zuge der Verladetätigkeit ist selbst dann der Betriebsanlage zuzurechnen, wenn es sich beim Verladeplatz um eine öffentliche Verkehrsfläche... mehr lesen...