Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10.08.2000, Zl 3.1-689/00, wurde der M.S.GmbH, 6112 Wattens, gemäß § 77 Abs 1 und § 74 Abs 2 GewO 1994 iVm § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle auf Gst. xxxx/y KG Fritzens nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und sonstigen Unterlagen unter diversen Auflagen erteilt. Gegen diesen Bescheid wurde laut erstinstanzlichem Akt keine Berufung erhoben. Mit E... mehr lesen...