Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Juni 1990 wurde gemäß § 349 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 29 GewO 1973 wie folgt abgesprochen: "N ist auf Grund seiner Berechtigung für das Maler- und Anstreichergewerbe nicht befugt, die Außenisolierung und Fassadengestaltung mit einem Fassaden-Dämmsystem durchzuführen, wobei eine ca. 4 cm starke Styroporplatte auf das Mauerwerk mittels eines Mörtels ("Spachtelmasse") aufgeklebt, diese ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §29;GewO 1973 §349 Abs1 Z1;GewO 1973 §349 Abs5;GewO 1973 §349 Abs9;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 349 Abs 5 GewO 1973 ist zwischen der Behörde, für die sich im Zuge eines Verwaltungsverfahrens die Frage nach dem Umfang einer Gewerbeberechtigung im Verhältnis zu einer anderen Gewerbeberechtigung als Vorfrage gestellt hat, einerseits und dem schiedsgerichtlichen A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs1;B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §349 Abs1;GewO 1973 §349 Abs5;GewO 1973 §349 Abs9;
Rechtssatz: Verfahrensrechtliche Bescheide, die formell ihre gesetzliche Grundlage aus dem AVG schöpfen, unterliegen denselben Vorschriften, die für den Instanzenzug in der den Gegenstand des Verfahrens bilden... mehr lesen...