1 1. Mit Bescheid vom 11. Juni 2018 entzog der Magistrat der Stadt Wien (belangte Behörde) in einem auf Antrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (Revisionswerberin) eingeleiteten Verfahren der P GmbH (Mitbeteiligte) gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 sowie § 135 Abs. 4 und 5 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) wegen Wegfall der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes „Überlassung von Arbeitskräften“. 2 2. Mit dem angefochtenen Erkenntn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1GewO 1994 §135GewO 1994 §349 Abs6GewO 1994 §363 Abs2GewO 1994 §363 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Den gesetzlichen Interessenvertretungen werden in verschiedenen Bestimmungen der GewO 1994 in unterschiedlichem Ausmaß Mitwirkungsrechte zugestanden. Nur vereinzelt wird dabei auch ausdrücklich das Recht a... mehr lesen...