Begründung: Der Erstbeklagte war bei der klagenden Partei, die ein Unternehmen für Fabriksreinigungen betreibt, viele Jahre, zuletzt als Prokurist beschäftigt und hatte sich einer einjährigen Konkurrenzklausel unterworfen sowie eine Konventionalstrafe von S 100.000,-- bei Verstößen dagegen zugesagt. Wegen Schwierigkeiten, in denen sich das amerikanische Mutterunternehmen befand, strebte er 1998 die Auflösung des Dienstverhältnisses an, lehnte aber eine einvernehmliche Auflösung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben Reisebüros. Die Beklagte besaß zunächst, was die gewerbsmäßige Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten betrifft, folgende Gewerbeberechtigungen: a) Konzession für die Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten im Kraftwagen im Inland (gemäß § 3 Abs. 2 Reisebüroverordnung 1935 BGBl. 148), ausgestellt am 14. November 1978 von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt für den Standort Schönau/Mühlviertel, Wolfsgrub 32; b) Konzession für die Ausgabe... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §339
Rechtssatz: Unter dem "Standort" im Sinne der GewO ist jener Ort zu verstehen, von dem aus als Hauptbetriebsstätte das betreffende Gewerbe ausgeübt, Bestellungen entgegengenommen, Arbeiten angenommen und bestellte Arbeitsstücke ausgefolgt werden und in des sich der Verkehr des Geschäftsunternehmens mit den Kunden abspielt, wo sich ständig die gewerbliche Tätigkeit vollzieht oder wo sich, wenn das Gewerbe an verschiedenen Or... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §339
Rechtssatz: Unter dem Standort etwa eines Mietwagen - Gewerbes ist jene Betriebsstätte als ständige Einrichtung anzusehen, wo sich zumindest in der Regel der Verkehr des Unternehmers mit seinen Kunden abspielt, wo oder über welche Betriebsstätte er also für die Kunden erreichbar ist und wo auch regelmäßig die Mehrzahl der internen Geschäftsvorgänge, wie Buchhaltung, Kassenführung und Korrespondenz, abgewickelt werden (VwSlg... mehr lesen...
Norm: ASchG §5GewO 1973 §6 Z3GewO 1973 §339GewO 1973 §340UWG §1 C2
Rechtssatz: Wenn jemand die Anmeldungspflicht für die Ausübung eines freien Gewerbes verletzt haben sollte, liegt hierin kein Verstoß gegen § 1 UWG, weil diese Bestimmungen keinen wettbewerbs regelnden Charakter besitzen, sondern bloße Ordnungsvorschriften sind, die aus Gründen ordnender Zweckmäßigkeit erlassen worden sind und weder einem sittlichen Gebot Geltung verschaffen, no... mehr lesen...