IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Gewerbe „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“ und „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)“ und Untersagung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §333 Abs1GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Wenn das Vermögen eines Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken, soll er grundsätzlich von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen sein (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO, 2013; § 13 Rz 36). Diese... mehr lesen...