Rechtssatz: Wurde im erstinstanzlichen Verfahren den Nachbarn entsprechende Parteistellung eingeräumt und haben lediglich zwei Nachbarn, A und B, Berufung erhoben, war im Berufungsverfahren nur noch deren nachbarschaftliche Stellung zu berücksichtigen und iSd § 74 Abs. 2 Z 2 Gewerbeordnung zu klären, ob die durch die verfahrensgegenständliche Betriebsanlage durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise belästigt werden könnten. Wurde vor dem KUVS durch Sachverständi... mehr lesen...
Rechtssatz: Errichtung und Betrieb einer Hotelbetriebsanlage: § 74 zusammen mit § 77 sind die zentrale Bestimmung des materiellen Betriebsanlagenrechtes. § 74 Abs. 1 definiert den Begriff der gewerblichen Betriebsanlage, während Abs. 2 die Tatbestände festlegt, bei deren Vorliegen eine Genehmigungspflicht der gewerblichen Betriebsanlage gegeben ist. § 77 dagegen regelt die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage, d.h. also, die Voraussetzungen, unter denen eine genehmigungspflichtige ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schließung einer genehmigten Betriebstankstelle, bei welcher nur die Betankung betriebseigener Kraftfahrzeuge an dieser Tankstelle erfolgen darf, ist dann gerechtfertigt, wenn der Anlageninhaber nach Aufforderung der Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes nicht nachkommt, wobei der Verdacht des Vorliegens einer Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z 1, 2 oder 3 Gewerbeordnung, unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens, des Gewerbeausübenden bzw. des ... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 11.10.2000 war über Herrn A M als Verantwortlichen der Internationalen Spedition B M KG in S auf Rechtsgrundlage der §§ 6 Abs 1 bzw. 23 Abs 1 Z 2 Güterbeförderungsgesetz eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Uneinbringlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 3 GüterbeförderungsG 1995 idF BGBL Nr 17/1998 gilt, soweit dieses Bundesgesetz nicht besondere Bestimmungen trifft, für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern die Gewerbeordnung 1994; nach § 333 dieses Gesetzes ist Behörde erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Daher ist für den Bereich der Vollziehung des Gewerberechtes, und somit auch im Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des § 6 Abs 1 Güterbeförd... mehr lesen...