Begründung: Die zweitbeklagte Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin die erstbeklagte GmbH ist, übt das Schlosser-, Schmiede- und Spenglergewerbe aus; keine der beiden Beklagten verfügt über eine Baumeisterkonzession. Am 23.7.1985 übermittelte die Zweitbeklagte unter gleichzeitigem Hinweis auf ihre - dem Schreiben angeschlossenen - Liefer- und Montagebedingungen der Fa. Josef D***, Kunststoffwerk in St.Georgen an der Gusen, ein Angebot auf Lieferung und ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §33
Rechtssatz: Zur Ausführung einer Arbeit gehört regelmäßig auch deren Planung. § 33 Abs 1 Z 1 GewO regelt nur die Befugnis der zur Erzeugung berechtigten Gewerbetreibenden, im zulässigen Umfang ihrer Gewerbeberechtigung liegende Arbeiten lediglich - ohne Beziehung auf eine spätere tatsächliche Durchführung - zu planen. Entscheidungstexte 4 Ob 326/86 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §33 Z6GewO 1973 §94 Z45
Rechtssatz: Zum Umfang der Gewerbsberechtigung eines Kürschners (Abgrenzung zu Damenmoden). Entscheidungstexte 5 Ob 505/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 5 Ob 505/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061313 Dokumentnummer JJR_19770201_OG... mehr lesen...