Entscheidungen zu § 261 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 V29/98

Begründung: 1. Mit an alle Ämter der Landesregierungen - Gewerbeabteilung gerichtetem Erlaß vom 5. März 1996, Z30.599/38-III/1/96, gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten "eine Anleitung für die rechtliche Einstufung von Tätigkeiten im Bereich des Gewerbes der Lebens- und Sozialberater sowie der angrenzenden Berufszweige". Dieser Erlaß lautet im wesentlichen wie folgt: "1. Die im folgenden beispielhaft angeführten Tätigkeiten sind Tätigkeiten des Gewerbes der... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 V29/98

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragErlaß des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 05.03.96 betreffend eine Anleitung für die rechtliche Einstufung von Tätigkeiten im Bereich des Gewerbes der Lebens- und SozialberaterÄrzteG §40GewO 1994 §261
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags der Ärztekammer für Wien auf Aufhebung eines Erlasses betreffend eine Anleitung für d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

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