Entscheidungen zu § 261 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/20 2003/11/0249

Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (UVS) vom 21. Februar 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. GmbH zu verantworten, dass dieses Unternehmen am 3. April 2000 in Wien einen mit 100 Stunden bemessenen "Ernährungsberater-Basiskurs", welcher für den Zeitraum von 20 Wochen ab dem 3. April 2000 zu näher bezeichneten Terminen veranschlagt war, durchgeführt habe, also zu Tätigkei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.2007

RS Vwgh 2007/11/20 2003/11/0249

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AusbildungsvorbehaltsG 1996 §1 Abs1 Z6 idF 1998/I/169;GewO 1994 §2 Abs1 Z11;GewO 1994 §261 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 261 Abs. 1 GewO 1994 vermittelt schon nach seinem klaren Wortlaut keine Berechtigung zur Ausübung der Ernährungsberatung. Im Übrigen ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (§ 2 Abs. 1 Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.2007

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