Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sachverhaltsbezug hergestellt ist. Ferner ergibt sich aus dem Wortlaut ... mehr lesen...