Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 2. August 2000 wurde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Genehmigung der Bestellung des Felix S. zum Geschäftsführer bei Ausübung ihres Baumeistergewerbes in einem näher beschriebenen Standort gemäß den §§ 176 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 und 39 Abs. 2 GewO 1994 keine Folge gegeben. Hiezu wurde - nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften - im Wesentlichen ausg... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §167 Abs3;GewO 1994 §176 Abs1 Z1;GewO 1994 §39 Abs2;
Rechtssatz: Bei Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes der "entsprechenden" Betätigungsmöglichkeit im Sinne des § 39 Abs. 2 GewO 1994 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass der gewerberechtliche Geschäftsführer der Behörde gegenüber an Stelle des Gewerbeinhabers für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §167 Abs3;GewO 1994 §176 Abs1 Z1;GewO 1994 §39 Abs2;
Rechtssatz: Kann der in Aussicht genommene gewerberechtliche Geschäftsführer diese Funktion nur unter Verletzung seiner bestehenden Verpflichtungen als gewerberechtlicher Geschäftsführer erfüllen, so steht dieser Umstand für sich bereits der Annahme entgegen, der Geschäftsführer sei in der Lage, sich im Betrieb im Sinn... mehr lesen...