Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §167 Abs3;Rechtssatz
Kann der in Aussicht genommene gewerberechtliche Geschäftsführer diese Funktion nur unter Verletzung seiner bestehenden Verpflichtungen als gewerberechtlicher Geschäftsführer erfüllen, so steht dieser Umstand für sich bereits der Annahme entgegen, der Geschäftsführer sei in der Lage, sich im Betrieb im Sinne des § 39 Abs. 2 GewO 1994 entsprechend zu betätigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000040162.X02Im RIS seit
21.08.2001Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010