RS Vwgh 2001/6/26 2000/04/0162

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §167 Abs3;
GewO 1994 §176 Abs1 Z1;
GewO 1994 §39 Abs2;

Rechtssatz

Kann der in Aussicht genommene gewerberechtliche Geschäftsführer diese Funktion nur unter Verletzung seiner bestehenden Verpflichtungen als gewerberechtlicher Geschäftsführer erfüllen, so steht dieser Umstand für sich bereits der Annahme entgegen, der Geschäftsführer sei in der Lage, sich im Betrieb im Sinne des § 39 Abs. 2 GewO 1994 entsprechend zu betätigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000040162.X02

Im RIS seit

21.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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