Begründung: I. Mit auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Anträgen begehren ein Arzt, ein Heilmasseur und eine Gesellschaft, die ein Institut für physikalische Medizin betreibt, die Aufhebung des §165 GewO 1994 idF BGBl. I 63/1997. Der antragstellende Heilmasseur übt seinen Beruf aufgrund des BG über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. 102/1961, (vormals: KrankenpflegeG) aus. Die angefochtene Bestimmung h... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §165
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen eines Arztes, eines Heilmasseurs
und eines Instituts für physikalische Medizin auf Aufhebung der
gewerberechtlichen Regelung der Befugnis gewerblicher Masseure zur
Ausübung von Heilmassagen mangels rechtlicher Betroffenheit der
Antragsteller
Rechtssatz: Zurückw... mehr lesen...