IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Mag. Schmalzbauer über die Beschwerde des A F, geb. am xx, vertreten durch DDr. C G, T, G-S, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 26.11.2015, GZ: 0545992014/0010, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.03.2017 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137 Abs1GewO 1994 §137 Abs6 Z2
Rechtssatz: Nach § 137 Abs 6 Z 2 GewO 1994 finden die Bestimmungen über die Versicherungsvermittlung unter anderem dann keine Anwendung, wenn die Schadensregulierung im Zusammenhang mit Schadensfällen erfolgt. Nach dem im Internet angekündigten Leistungskatalog zielte das Sch... mehr lesen...