IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde von AR, vertreten durch Dr. Hermann Kienast, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 24. April 2017, Zl. BNS2-V-16 53439/5, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG Folge gegeben und der angef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.11.2017 Norm: GewO 1994 §94GewO 1994 §135 Abs1GewO 1994 §135 Abs2
Rechtssatz: Für das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung ist nicht entscheidend, ob und welche Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschäftiger (Auftraggeber) und der Arbeitskraft, aber auch zwischen dem Beschäftiger und dem Überlasser bestehen (vgl. VwGH Ra 2016/02/0179, Ra 2014/02/0148, 2009/11/0250). Maßgebl... mehr lesen...