Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1859 §131 Abs1 idF 1957/178;GewO 1859 §25 idF 1957/178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1855/59 E 6. Juni 1961 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Nichtbefolgung von in einem Betriebsanlagegenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Bauführungen handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt; die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem das strafbare Verhalten aufgeh... mehr lesen...