Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 11.04.2018, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des Gewerbes „Kosmetik (Schönheitspflege), eingeschränkt auf Tätowieren“ nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.09.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs6GewO 1994 §87 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Ausschlussgrund nach §13 Abs 6 GewO ist gegeben, wenn durch die Ausübung eines Gewerbes der Zweck der Verwirklichung der Verlusterklärung oder des Gewerbeentzuges vereitelt werden könnte. Ob eine Vereitelung vorliegt muss die Behörde prüfen. Schlagworte Gewerbliches Berufsre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.09.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs6GewO 1994 §87 Abs1 Z3
Rechtssatz: Im Rahmen eines Gewerbeanmeldungsverfahrens hat sich die Behörde mit allen Voraussetzungen betreffend die Ausübung des angemeldeten Gewerbes auseinanderzusetzen. Dies beinhaltet, dass, sollte bei einem reglementierten Gewerbe die Befähigung aufgrund Vorlage von Zeugnissen bzw. sonstigen Nachweisen nicht gege... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.09.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs6GewO 1994 §87 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die faktische Eintragung der Gewerbeanmeldung in das GISA ist keine rechtswirksame Feststellung einer individuellen Befähigung nach § 19 GewO. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Anmeldevoraussetzungen; Befähigungsnachweis; individuelle Befähigung; Ausschlussgrund; ... mehr lesen...