IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart hat über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 28. September 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgericht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich, vom 29. Oktober 2020, ***, betreffend Nichtigerklärung eines Feststellungsbescheides über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Baumeistergewerbes zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A als handelsrechtlichen Geschäftsführer der B GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 24. Juli 2020, ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 8. Mai 2019, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Werbeagentur“ und Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung des A, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 06. März 2007, Zl. ***, betreffend Konzessionsentziehung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.08.2018 Norm: GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1996 §5 Abs332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art7 Abs2BZPV 1994 §2BZPV 1994 §3 Abs1GewO 1994 §13
Rechtssatz: Die bloße Nichtvorlage der (gesetzlich auch nicht geforderten) Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen gemäß § 13 GewO 1994 bildet keinen Entziehungstatbestand und berechtigt auch nicht zur Ann... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.08.2018 Norm: GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1996 §5 Abs332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art7 Abs2BZPV 1994 §2BZPV 1994 §3 Abs1GewO 1994 §13
Rechtssatz: Die Entziehung der Konzession wegen fehlender Zuverlässigkeit erfordert eine Feststellung der zugrunde gelegten Verurteilungen/Bestrafungen im Sinne des § 5 Abs. 3 GelVerkG. Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.08.2018 Norm: GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1996 §5 Abs332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art7 Abs2BZPV 1994 §2BZPV 1994 §3 Abs1GewO 1994 §13
Rechtssatz: Eine Bankgarantie ist – wie auch eine Bankbürgschaft – als eine Bescheinigung im Sinne Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu qualifizieren. Die Bankgarant... mehr lesen...