Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.08.2018Norm
GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1Rechtssatz
Die bloße Nichtvorlage der (gesetzlich auch nicht geforderten) Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen gemäß § 13 GewO 1994 bildet keinen Entziehungstatbestand und berechtigt auch nicht zur Annahme der Erfüllung des Entziehungstatbestandes nach § 5 Abs. 1 Z 1 GelVerkG 1996 (fehlende Zuverlässigkeit) (vgl. VwGH 2011/04/0197, VwGH 2008/09/0189).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Ausschluss; Zuverlässigkeit; Entziehung; finanzielle Leistungsfähigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1.001.2007Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018