1 1. Der Mitbeteiligte brachte am 12. März 2018 bei der belangten Behörde eine Gewerbeanmeldung für "Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf Tätowieren" an einem bestimmt bezeichneten Standort ein. 2 2. Mit Bescheid vom 11. April 2018 stellte die belangte Behörde fest, dass hinsichtlich des Mitbeteiligten die Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes nicht vorlägen und untersagte die Ausübung dieses Gewerbes. 3 Begründend stützte sich die belangte Be... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit den beiden Bescheiden vom 1. August 1994 wurde vom Landeshauptmann von Wien - im Instanzenzug - "gemäß § 340 Abs. 7 in Verbindung mit § 13 Abs. 5 und 7 GewO 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993", (jeweils) festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin am 2. August ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs3 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs4 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs5 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs6 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs7 idF 1993/029;GewO 1973 §39 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §39 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §9 Abs1 idF 1993/029; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/04/0209... mehr lesen...