IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 9. Juli 2019, Zl. ***, betreffend die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des Gewerbes des Rauchfangkehrers zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Marihart über den Antrag auf Akteneinsicht des Herrn A, vertreten durch die C GmbH, ***, ***, vom 13. Dezember 2019 in einer Beschwerdesache des Herrn B betreffend die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des Gewerbes des Rauchfangkehrers, folgenden BESCHLUSS 1. Der Antrag wird gemäß §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.02.2020 Norm: AVG 1991 §8AVG 1991 §17GewO 1994 §121 Abs1a Z2
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht kommt gemäß § 17 AVG den Parteien eines anhängigen oder abgeschlossenen Verfahrens unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben. Das subjektive Recht auf Akteneinsicht steht jedoch nur den Parteien des Verwaltungsverfahrens, in dessen Akten Eins... mehr lesen...