IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Z vom 25.06.2020, Zl ***, wegen einer Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2021 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114
Rechtssatz: Vor diesem Hintergrund ist auch die Weitergabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche durch sogenannte "Mittelsmänner" also nicht jugendliche Personen, welche die alkoholischen Getränke bestellen und sie sodann an jugendliche Personen weitergeben, in den Betriebsräumlichkeiten des Gewer... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der GewO 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Wendung „weiße Spritzer“ bei der... mehr lesen...