Entscheidungen zu § 111 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/10/8 LVwG-AV-905/001-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 15. April 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2.   Gegen dieses Erk... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 08.10.2021

RS Lvwg 2021/10/8 LVwG-AV-905/001-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.10.2021 Norm: GewO 1994 §26GewO 1994 §111
Rechtssatz: Kriterien wie Arbeitslosigkeit, das Wohl der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind im Nachsichtsverfahren (§ 26 GewO) nicht relevant. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Ausschluss; Nachsicht; Prognoseentscheidung; European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 08.10.2021

RS Lvwg 2021/10/8 LVwG-AV-905/001-2021

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.10.2021 Norm: GewO 1994 §26GewO 1994 §111
Rechtssatz: Im Nachsichtsverfahren ist eine Prognoseentscheidung aufgrund des Persönlichkeitsbildes zu treffen. Als wesentliche Kriterien für diese Prognoseentscheidung ist – nach Maßgabe der expliziten Anordnung in § 26 Abs 1 GewO – auf die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen.... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 08.10.2021

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