Begründung: I. 1.1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiterinnen die kostenpflichtige Aufhebung der Verordnung Nr. 156 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn vom 9. Juni 2004, mit der die Anbahnung und Ausübung der Prostitution sowie die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, innerhalb des in §1 der Verordnung festgelegten Geltungsbereichs verboten und mit Straf... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiterinnen die kostenpflichtige Aufhebung der Verordnung Nr. 156 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn vom 9. Juni 2004, mit der die Anbahnung und Ausübung der Prostitution sowie die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, innerhalb des in §1 der Verordnung festgelegten Geltungsbereichs verboten und mit Straf... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §111 Abs1 Z2Nö ProstitutionsG §2, §5ProstitutionsV. Verordnung Nr 156 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn vom 09.06.04VfGG §18VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Prostitutionsverordnung mangels ausreichender Darlegung der
rechtlichen Betroffenheit ... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §111 Abs1 Z2Nö ProstitutionsG §2, §5ProstitutionsV. Verordnung Nr 156 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn vom 09.06.04VfGG §18VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Prostitutionsverordnung mangels ausreichender Darlegung der
rechtlichen Betroffenheit ... mehr lesen...