Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §11 Abs5GewO 1994 §11 Abs6
Rechtssatz: Nach § 11 Abs. 4 GewO 1994 geht die Berechtigung zur Gewerbeausübung auf den Rechtsnachfolger über; dies allerdings nur "nach Maßgabe der in den Abs. 5 und 6 festgelegten Bestimmungen". Die Gewerbeausübungsberechtigung geht daher zunächst nur unter der (zusätzlichen) Voraussetzung mit Eintragung der Umgründung ins ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §11 Abs5GewO 1994 §39 Abs2 Z1GewO 1994 §39 Abs2 Z2GewO 1994 §9 Abs2GewO 1994 §9 Abs3
Rechtssatz: Mit Untergang und Einbringung der KG endet auch die Organfunktion des Komplementärs, welcher zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist und somit gemäß § 9 Abs. 3 GewO 1994 gewerberechtlicher Geschäftsführer sein kann. Der gewerberechtliche Geschäftsführ... mehr lesen...
Die B GmbH & Co OHG zeigte mit Antrag vom 2. November 2000 den Zusammenschluss der D GmbH mit der B GmbH & Co OHG sowie die im Zuge dieses Zusammenschlusses erfolgte Übertragung des so genannten "FIX-Geschäfts" (ein im Bahnbereich spezialisierter Teilbetrieb) an die B GmbH & Co OHG sowie den damit verbundenen Übergang der Gewerbeberechtigung des Gewerbes des Elektronikers in der Form eines Industriebetriebes und die Bestellung von H.S. zum gewerberechtlichen Geschäfts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §11 Abs4 idF 1997/I/010;GewO 1994 §86 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 86 Abs. 2 letzter Satz GewO 1994 folgt (auch), dass jene bisherigen Gewerbeinhaber, die auf Grund der Umgründung nicht zu existieren aufhören, trotz des Überganges der Gewerbeberechtigung weiterhin auch selbst Gewerberechtsinhaber bleiben; andernfal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anzeige ihrer Verschmelzung mit der A. GmbH & Co KG gemäß § 11 Abs. 5 GewO 1994 und § 71 AVG zurück. Nach Wiedergabe der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen führte die belangte Behörde aus, durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung könnten nur die F... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §32;AVG §33;GewO 1994 §11 Abs4;GewO 1994 §11 Abs5;GewO 1994 §11 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 4 bis 6 GewO 1994 wird ersichtlich, dass gemäß Abs. 5 leg. cit. die Berechtigung zur weiteren Gewerbeausübung entsteht und gemäß dessen Abs. 6 "endigt", d.h. der Nachfolgeunternehmer dieses Rechtes ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §11 Abs4;GewO 1994 §11 Abs5;HGB §142;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin (GmbH) hat als übernehmende Gesellschaft "im Zuge von Umgründungsmaßnahmen gemäß § 142 HGB" eine GmbH & Co KG - die Inhaberin der Gewerbeberechtigung - übernommen. Nach dem Firmenbuchauszug der Beschwerdeführerin erfolgte die Eintragung ih... mehr lesen...