Begründung: I.1. Die drei Antragstellerinnen üben das Rauchfangkehrergewerbe in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die Konzession hiefür wurde ihnen jeweils vor dem 1. Jänner 1989 erteilt. a) Mit einem mit 11. November 1996 datierten, beim Verfassungsgerichtshof am 13. November 1996 eingelangten, auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Antrag begehren sie, §108 Abs1 erster Satz, §110 letzter Satz und §376 Z28 Abs4 letzter Satz der Gewerbeordnung... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandVfGG §62 Abs1GewO 1994 §102GewO 1994 §108 Abs1GewO 1994 §110GewO 1994 §376 Z28
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit bzw Aufhebung von Bestimmungen der
Gewerbeordnung betreffend das Rauchfangkehrergewerbe; keine
Wirksamkeit der bereits außer Kraft getretenen Bestimm... mehr lesen...