Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit der zu B332/83 beim VfGH protokollierten Beschwerde begehrt Dipl.-Kfm. Dr. H M M unter Berufung auf Art144 Abs1 B-VG vom VfGH die Feststellung, daß er durch (der Bezirkshauptmannschaft Melk als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich seine Festnahme am 20. April 1983 um 14.30 Uhr und seine darauffolgende Überstellung an die Bezirkshauptmannschaft Melk, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden s... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8GewO 1973 §1 Abs2GewO 1973 §366 Abs1 Z1VStG §35 litc
Rechtssatz: Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme von Verwaltungsübertretungen iS des §366 Abs1 Z1 und Z3 GewO 1973 (gewerbsmäßige Ausübung eines Anmeldungsgewerbes ohne erforderliche Gewerbeberechtigung und Betrieb einer Betriebs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort Sbg., F-J-Straße 41, das Friseur- und Perückenmachergewerbe. Mit Straferkenntnis vom 12. April 1979 verhängte der Magistrat Sbg. über die Beschwerdeführerin wegen Verabreichung von Getränken im Rahmen der Ausübung des Friseur- und Perückenmachergewerbes gemäß §366 Abs1 Z2 im Zusammenhalt mit §5 Z2 GewO 1973, BGBl. 50/1974, eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-. Der dagegen erhobenen Berufung wurde vom L... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGewO 1973 §1 Abs2GewO 1973 §5 Z2GewO 1973 §366 Abs1 Z2
Rechtssatz: GewO 1973; unentgeltliche Verabreichung von Getränken im Rahmen der Ausübung des Friseurgewerbes; keine denkunmögliche Auslegung des §1 Abs2 Entscheidungstexte B 435/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.06.198... mehr lesen...