Norm: ABGB §365 ALFG §97
Rechtssatz: Weder den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes noch der SZV ist zu entnehmen, daß die Beschränkungen, die sich für den Grundeigentümer aus der Erlassung einer SZV ergeben, eine Entschädigungspflicht auslösen; eine solche kann aber weder aus § 365 ABGB noch aus der Verfassung unmittelbar abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 37/90 Entscheidungs... mehr lesen...