Norm
ABGB §365 ARechtssatz
Weder den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes noch der SZV ist zu entnehmen, daß die Beschränkungen, die sich für den Grundeigentümer aus der Erlassung einer SZV ergeben, eine Entschädigungspflicht auslösen; eine solche kann aber weder aus § 365 ABGB noch aus der Verfassung unmittelbar abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0010824Dokumentnummer
JJR_19910605_OGH0002_0010OB00037_9000000_001