Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet Telefondienstleistungen an; sie hat ihren Sitz in Malta und eine Betriebsstätte in Graz. Der Erstbeklagte betreibt im Internet eine Homepage, auf der er Werbung für Mehrwerttelefonnummern betreibt. Der Zweitbeklagte befasst sich mit Web-Hosting; er speichert die von einem Internetnutzer - wie etwa dem Erstbeklagten - eingegebene Information und hält sie auf einem Server zugänglich. Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, ... mehr lesen...
Norm: ECG §9ECG §11UWG §1 D1i
Rechtssatz: Dient eine Website nur der Werbung, ohne dass Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen werden können, so ist für die Anwendung der §§ 9 ff ECG und damit auch des § 11 ECG kein Raum. Den Betreiber einer Homepage trifft daher die in § 11 ECG normierte Verpflichtung nicht, Vertragsbestimmungen und (allfällige) allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website zugänglich zu machen. En... mehr lesen...