Norm
ECG §9Rechtssatz
Dient eine Website nur der Werbung, ohne dass Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen werden können, so ist für die Anwendung der §§ 9 ff ECG und damit auch des § 11 ECG kein Raum. Den Betreiber einer Homepage trifft daher die in § 11 ECG normierte Verpflichtung nicht, Vertragsbestimmungen und (allfällige) allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website zugänglich zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117611Im RIS seit
29.05.2003Zuletzt aktualisiert am
20.08.2014