Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein, dem (ua) jeder in Österreich eingetragene Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter als ordentliches Mitglied beitreten kann. Er verfolgt (ua) den Zweck, zur Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die Beklagte betreibt unter www.go-limited.de eine Website, auf der sie anbietet, eine - einer österreichischen GmbH vergleichbare - „Limited" in England zu gründen, die Gründu... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f ... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f ... mehr lesen...