RS OGH 2006/11/21 4Ob62/06f

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Veröffentlicht am 21.11.2006
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Norm

ECG §22 Abs2 Z5

Rechtssatz

Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121689

Dokumentnummer

JJR_20061121_OGH0002_0040OB00062_06F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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